"Am Anfang steht der Fleiß dann der Erfolg"

Der Reiz des Triathlons liegt im unmittelbaren Aufeinanderfolgen der drei unterschiedlichen Disziplinen und der damit verbundenen Umstellung der Muskulatur auf die jeweilige Disziplin.

Besonders der Laufpart nach dem Radfahren ist dabei der vermeintlich schwierigste Part, da beim Laufen auf die durch das Radfahren bereits ermüdete Beinmuskulatur zurückgegriffen werden muss.

Gute Triathleten zeichnen sich dadurch aus, die Übergänge zwischen den einzelnen Disziplinen so kurz wie möglich zu halten und so schnell wie möglich den Körper auf die neue Belastung einzustellen.

Dazu gibt es spezielle Trainingsformen wie zum Beispiel das Koppeltraining, also die wiederholte Abfolge aus meist Radfahren und Laufen, sowie dem Wechseltraining (Wechseln der Utensilien).

Einen Triathlon zu absolvieren stellt für viele Breitensportler eine große Herausforderung dar und kann durchaus einer erfolgreichen Teilnahme eines Marathons verglichen werden. Ohne ein kontinuierliches Training aller drei Disziplinen und ein zielgerichtetes Arbeiten an der persönlichen Ausdauer ist die Bewältigung eines Triathlons schwierig und eventuell auch gesundheitsgefährdend.

Ähnlich dem Trainieren für einen Marathon stellt genau dieses Training auf einen Triathlon und das anschließende Ankommen im Ziel den Reiz für den Einsteigertriathleten und den Fortgeschrittenen dar. (Quelle: wikipedia)

Trainingszeiten

Alle informationen zu den Trainingszeiten findest Du im Bereich Training.

Du bist versichert.

Info's zur Sportversicherung der ARAG und der DTU

ARAG-Sportversicherung

DTU-Startpassversicherung

Überall mitrainieren

Im TSR Olympia Wilhelmshaven e.V. darf ein Mitglied ohne Mehrkosten an den Trainingsangeboten jeder anderen Abteilung teilnehmen. Wir Triathleten nutzen dabei gerne die Teilnahme an den Trainingseinheiten der LGW.

Vereinsbeitrag (vierteljährlich)

Einzelmitgliedschaft: 30,- €
Schüler, Jugendliche, Studenten: 15,- €
Familienbeitrag: 45,- €
Fördermitglied: 15,- €

Ein/e Minderjährige/r, die/der die Volljährigkeit erlangt hat, bleibt weiter Mitglied des Vereins, wenn die Mitgliedschaft nicht seitens der gesetzl. Vertreter vor Erreichen der Volljährigkeit, oder seitens des Mitgliedes nach Erreichen der Volljährigkeit satzungsgemäß zum Ende des Quartals gekündigt wird, in dem das Mitglied volljährig wird. Die/der ehemalige Minderjährige wird als Erwachsener weitergeführt und der Beitrag entsprechend umgestellt. Sie/er kann auf Antrag als Schüler / Student / Azubi in einer Familienmitgliedschaft verbleiben. Der Antrag ist jährlich neu einzureichen.

Aufnahmeantrag

Der Antrag kann nach dem Download als PDF geöffnet, bearbeitet und digital signiert werden.

Download Now

File name: Beitrittserklaerung_TSR-Tri.pdf

6068 1819

Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

Download Now

File name: Informationspflichten_nach_Artikel_13_und_14_DSGVO.pdf

7644 2481
arrowup